führungszeungis beantragen

Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Für bestimmte Organisatioen müssen Personen ein Führungszeungis beantragen. Dieses informiert über Straftaten und Verurteilungen des Antragstellers. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz, die das Führungszeugnis ausstellt und versendet. Die Antragstellung kann sowohl online als auch im Einwohnermeldeamt direkt in der Heimatgemeinde erfolgen. Gerade in letzter Zeit erfreut sich die Onlinevariante zunehmender Beliebtheit. Der Internetauftritt des Bundesamtes informiert über die genaue Vorgehensweise.

Antragsteller vor Ort vereinbaren einen Termin in der zuständigen Behörde. Minderjährige erscheinen in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten. Die Vorlage eines gültigen Dokumentes zum Identitätsnachweis sowie ein ausgefülltes Formular sind vorzulegen. Auch die Kosten von rund 13 Euro sind direkt bei Antragstellung zu begleichen. Es dauert ca. 14 Tage bis das polizeiliche Führungszeugnis an die Wohnadresse des Antragstellers zugesandt wird. In der Zwischenzeit gilt die Quittung als Beleg und kann entsprechend vorgelegt werden.

In den meisten Fällen genügt ein einfaches Führungszeugnis. Diese informiert über sämtliche Delikte, die Tagessätze von 90 Tagen überschreiten.

führungszeungis beantragen

Organisationen und Unternehmen, die besonderen Wert auf Integrität und Vertrauenswürdigkeit ihrer Bewerber legen, können allerdings auch eine erweiterte Variante verlangen. Diese listet auch sämtliche kleinere Vergehen auf, zudem werden Straftaten, in die Minderjährige verwickelt waren im besondere detaillierter Form angeführt. Für die Arbeit mit Jugendlichen kann dies durchaus sinnvoll sein. Schutz und Wohlergehen junger Menschen geht alle an. Bewerber, die Verantwortung übernehmen müssen, sollten dieser auch gerecht werden und über ein entsprechend straffreies Register verfügen. Bei der Antragstellung ist neben den üblichen Dokumenten auch ein Schriftstück der Organisation beizulegen, das auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses besteht.

Abhängig von der Schwere der Tat verbleiben begangene Straftaten im Führungszeugnis. Leichtere Delikte werden schneller gelöscht. Bei Fragen wenden Sie sich an das Bundesamt für Justiz oder die zuständige Behörde Ihrer Heimatgemeinde. Hier finden Sie jederzeit ein offenes Ohr, das Ihnen in sämtlichen Belangen weiterhilft. Sicherheit ist durch ein polizeiliches Führungszeugnis gewährt.