Was steht im Führungszeugnis? – Die Zeugnisart macht den Unterschied!
In vielen Berufen benötigen Mitarbeiter ein Führungszeugnis. Möchte der zukünftige Arbeitgeber vom Bewerber ein Führungszeugnis vorgelegt bekommen, stellt sich die Frage: „Was steht im Führungszeugnis?“ Auch bei manchen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist die Vorlage eines Führungszeugnisses nötig.
Welche Straftaten enthält das Führungszeugnis?
Wie ausführlich das Führungszeugnis ausfällt, hängt davon ab, welche Art von Zeugnis Sie beantragen. Neben dem einfachen Führungszeugnis gibt es das erweiterte, das behördliche und das europäische Führungszeugnis.
Das einfache Führungszeugnis: Nur Straftaten ab einer gewissen Grenze
Verurteilungen zu geringfügigen Strafen sind in einem einfachen Führungszeugnis nicht vermerkt. Eine Verurteilung erscheint erst im Führungszeugnis, wenn eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft erfolgt ist. Unterhalb dieser Grenzen wird nichts eingetragen. Man gilt offiziell als nicht vorbestraft, solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht.
Das erweiterte Führungszeugnis: Es enthält schon weniger schwere Vergehen
Im erweiterten Führungszeugnis sind alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen vermerkt. Dies trifft auch bei geringfügigen Strafen zu. Möchten Sie mit Kindern oder Jugendlichen hauptberuflich oder ehrenamtlich arbeiten, wird immer ein solches erweitertes Führungszeugnis verlangt. Wurde jemand beispielsweise wegen sexueller Nötigung einer Jugendlichen zu 60 Tagessätzen verurteilt, so taucht diese Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf. Im erweiterten Führungszeugnis wird jedoch diese Verurteilung aufgeführt. Bei der Entscheidung, ob der Bewerber mit jungen Menschen arbeiten darf, ist diese Informationen jedoch unverzichtbar. Laut SGB VIII gehört das erweiterte Führungszeugnis für Erzieher oder auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen zu den notwendigen Unterlagen, die vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden müssen.
Das erweiterte behördliche Führungszeugnis: der vollständige Überblick über die Person
Das behördliche Führungszeugnis beinhaltet wirklich alles, was eine Person sich strafrechtlich hat jemals zuschulden kommen lassen. Allerdings bekommen diese Informationen nur wenige Personen. Richter und Staatsanwälte gehören beispielsweise dazu. Das erweiterte behördliche Führungszeugnis wird nicht für private Zwecke ausgestellt.
Das europäische Führungszeugnis: Es beinhaltet die Informationen aus dem Heimatland
Wenn Sie zum Beispiel in einem anderen EU-Land Arbeit aufnehmen möchten, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, ein europäisches Führungszeugnis vorzulegen. Welche Informationen das Herkunftsland übermittelt, ist unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regel dafür.
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