polizeiliches führungszeugnis beantragen

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen kann auf mehre Weisen erfolgen, so kann dies persönlich bei einer Meldebehörde, seit 2016 über das Internet oder durch eine notariell oder amtlich beglaubigte bevollmächtigte Person beantragt werden.

Beim persönlichen Vorsprechen ist für die Beantragung des Führungszeugnisses der Ausweis oder der Reisepass erforderlich.
 Für die Antragsstellung ist eine Gebühr zu entrichten, diese beträgt derzeit 13 Euro; von dieser Gebühr sind Empfänger von Sozialleistung befreit, ferner muss diese Gebühr ebenfalls nicht entrichtet werden, wenn nachweislich das Führungszeugnis für ehrenamtliche Zwecke oder einen Freiwilligendienst benötigt wird.

polizeiliches führungszeugnis beantragen

Belegarten

Wird ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt, so muss auch das richtige beantragt werden, denn ein Führungszeugnis liegt in vier verschiedenen Arten vor, diese werden für den behördeninternen Gebrauch weiter in Belegarten differenziert.

Das Privatführungszeugnis kann für die eigene Person jederzeit beantragt werden, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufforderung bedarf.
 Das Führungszeugnis wird an die Meldeadresse postalisch versendet.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird bei Beschäftigten mit einem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen benötigt, denn dieses enthält explizite Auskünfte über etwaige Sexualdelikte.
 Zur Antragstellung wird eine schriftliche Aufforderung derjenigen Stelle benötigt, welche das Führungszeugnis verlangt.
 Das erweiterte Führungszeugnis wird an die Meldeadresse postalisch versendet.

Für ein erweitertes Führungszeugnis für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates mit dauerhaftem oder vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gelten dieselben Anforderungen zur Antragstellung wie für das erweiterte Führungszeugnis.
 Das erweiterte Führungszeugnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaates wird an die Meldeadresse postalisch versendet.

Das Behördenführungszeugnis ist umfangreicher als ein reguläres oder erweitertes Führungszeugnis, denn dieses enthält nebst strafrechtlichen Urteilen auch verwaltungsbehördliche Bescheide, dieses kann nur mit einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung beantragt werden.
 Eine Inaugenscheinnahme des Zeugnisses kann erfolgen, nach dieser erfolgt die direkte Zusendung an die entsprechende Behörde.